EU-Biozidverordnung: Mit dinotec Elektrolysen sind Sie auf der sicheren Seite!
Die neue Biozidverordnung der EU hat in den letzten Monaten den gesamten Schwimmbadmarkt stark verunsichert. Kann ich in neue Elektrolyse-Technologie investieren? Darf ich meine bestehende Anlage weiterhin betreiben? Die gute Nachricht für dinotec Kunden: Ja!
Zusammen mit der Chemoform AG hat dinotec im Juni diesen Jahres in den notwendigen Letter of Access investiert. Unter dem Namen Chemoform ist die Unternehmensgruppe seit November 2015 auf der Artikel 95 Liste unter „Active chlorine generated from sodium chloride by electrolysis“ für die Produktarten 1 – 5 bei der ECHA gelistet.
Damit können Kunden das notwendige zugelassene Salz (Präkursor) für ihre bestehenden und neuen Anlagen bei dinotec erwerben und einsetzen. Dies gilt für jeden dinotec Anlagentyp.
„Unsere Elektrolyse-Technologie ist führend und ein wichtige Produktgruppe in unserem Sortiment. Mit unserer Marathon-Technologie bieten wir als einziger Hersteller eine 5-jährige vollumfängliche Garantie. In Europa vertrauen sehr viele Betreiber auf dinotec Technologie. Für uns war es daher klar, dass wir jetzt und für die Zukunft unseren Kunden die notwendige Rechtssicherheit und Verlässlichkeit bieten“, so Ralph Ziegler, Geschäftsführer der dinotec GmbH